BFH-Urteil: Die Feinheiten der erweiterten Kürzung bei Sondernutzungsrechten und Betriebsverpachtung

In einem wegweisenden Urteil vom 19. Dezember 2023 (IV R 5/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) wichtige Klarstellungen zur Anwendung der erweiterten Kürzung im Gewerbesteuerrecht vorgenommen. Dieses Urteil beleuchtet insbesondere die Behandlung von Sondernutzungsrechten und die Konstellation der Betriebsverpachtung. Für gewerblich geprägte Personengesellschaften und deren steuerliche Berater bietet das Urteil wertvolle Orientierungspunkte.

Kernpunkte des Urteils

  1. Fortbestand der Gewerbesteuerpflicht: Der BFH stellt klar, dass eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Form einer Betriebsaufspaltung ausübt, auch nach dem Ende der Betriebsaufspaltung der Gewerbesteuer unterliegt. Dies unterstreicht die Bedeutung der genauen Prüfung der Tätigkeiten und der Struktur gewerblich geprägter Gesellschaften.
  2. Behandlung von Sondernutzungsrechten: Interessant ist die Feststellung des BFH, dass ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht zwar keinen Grundbesitz darstellt, es aber für die Zwecke des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) dem Grundbesitz des entsprechenden Wohnungs- oder Teileigentümers zuzuordnen ist. Dies hat Auswirkungen auf die Bewertung von Grundbesitz und die Anwendung der erweiterten Kürzung.
  3. Mitvermietung von Gemeinschaftseigentum: Der BFH führt weiter aus, dass die Mitvermietung von Wohnungs- bzw. Gebäudebestandteilen, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind, als zwingend notwendiger Teil der wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Überlassung eigenen Grundbesitzes anzusehen ist. Diese Praxis ist somit nicht kürzungsschädlich.
  4. Betriebsverpachtung und erweiterte Kürzung: Von besonderer Bedeutung ist die Feststellung, dass eine Betriebsverpachtung nicht kürzungsschädlich ist, sofern die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände vermietet werden und es sich hierbei ausschließlich um eigenen (bebauten) Grundbesitz handelt.

Praktische Auswirkungen

Das Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis. Gewerblich geprägte Personengesellschaften müssen ihre Strukturen und Vertragsbeziehungen sorgfältig prüfen, um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nicht zu gefährden. Insbesondere die Einordnung von Sondernutzungsrechten und die Gestaltung von Betriebsverpachtungen erfordern eine genaue Betrachtung.

Fazit

Mit diesem Urteil liefert der BFH wichtige Leitlinien für die Anwendung der erweiterten Kürzung im Gewerbesteuerrecht. Für Unternehmen und ihre steuerlichen Berater bedeutet dies, dass sie die steuerlichen Rahmenbedingungen genau im Blick behalten und ihre Verträge und Gesellschaftsstrukturen entsprechend anpassen müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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Quelle: Bundesfinanzhof