BFH-Urteil: Vermietung ist kein steuerfreier Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt

BFH, Urteil vom 19.12.2024 – V R 12/23

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt: Vermietungsleistungen im Zusammenhang mit der Seeschifffahrt sind nicht automatisch als steuerfreie Vorstufenumsätze begünstigt.

Hintergrund der Entscheidung

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Umsätze steuerfrei, die unmittelbar für den Bedarf bestimmter Wasserfahrzeuge (z.B. Handelsschiffe) erbracht werden. Die Vorschrift beruht auf Art. 148 Buchst. d der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL).

Im aktuellen Urteil hat der BFH präzisiert, unter welchen Bedingungen eine steuerfreie Behandlung von Leistungen in Betracht kommt:
Nur Leistungen an den Betreiber des Wasserfahrzeugs selbst können grundsätzlich steuerfrei sein. Leistungen auf einer vorgelagerten Handelsstufe – etwa die Vermietung eines Schiffs an einen Zwischenhändler – sind nur ausnahmsweise steuerfrei. Dafür muss ohne zusätzliche Kontrollen eindeutig feststehen, dass die Leistung unmittelbar für den begünstigten Bedarf bestimmt ist.

Kernaussagen des BFH-Urteils

  • Unmittelbarer Bedarf: Steuerfreiheit setzt voraus, dass die Leistung direkt an den Schiffsbetreiber für den unmittelbaren Bedarf des Fahrzeugs erbracht wird.
  • Vorstufenleistungen: Bei Leistungen auf vorgelagerten Handelsstufen (z.B. Vermietung, Lieferung über Händler) ist besondere Vorsicht geboten. Eine Steuerfreiheit besteht nur, wenn zweifelsfrei und ohne Überwachungsaufwand klar ist, dass die Leistung ausschließlich dem begünstigten Zweck dient.
  • Vermietung ist regelmäßig nicht begünstigt: Die Vermietung eines Wasserfahrzeugs an einen Dritten erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel nicht.

Bedeutung für die Praxis

Unternehmer, die Leistungen rund um die Seeschifffahrt erbringen, sollten sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung tatsächlich vorliegen.
Insbesondere bei Vermietungen oder Lieferungen über mehrere Handelsstufen ist Zurückhaltung geboten. Andernfalls drohen Steuernachforderungen aufgrund einer fehlerhaften Steuerfreiheit.

Hinweis: Dokumentation und Vertragsgestaltung spielen eine zentrale Rolle, um die steuerlichen Anforderungen zu erfüllen oder Risiken zu minimieren.


Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil V R 12/23 vom 19.12.2024