BFH-Urteil: Vorrangige Kindergeldberechtigung bei Mehrfachansprüchen innerhalb eines Monats

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem aktuellen Urteil vom 18. Januar 2024 (III R 5/23) eine wichtige Klärung zur Bestimmung der vorrangigen Kindergeldberechtigung getroffen, wenn mehrere Personen im selben Monat Anspruch darauf haben. Die Entscheidung bringt Klarheit für die Praxis der Familienkassen und betroffene Familien, insbesondere bei Pflegeverhältnissen.

Sachverhalt des Falles

Im spezifischen Fall nahmen der Kläger und sein Lebenspartner ein Neugeborenes, das im November 2020 von einer obdachlosen Mutter geboren wurde, am 7. Dezember 2020 in ihren Haushalt auf. Die Familienkasse gewährte dem Kläger ab Januar 2021 Kindergeld, verweigerte jedoch die Zahlung für die Monate November und Dezember 2020 sowie den Kinderbonus für 2020. Das Finanzgericht (FG) hatte der Klage hinsichtlich des Kindergelds für Dezember 2020 und des Kinderbonus zunächst stattgegeben.

Kernpunkte des BFH-Urteils

Der BFH hob die Entscheidung des FG jedoch auf und stellte klar, dass für die Bestimmung der Kindergeldberechtigung die Verhältnisse zu Beginn des Monats entscheidend sind:

  • Anspruchsvorrang: Der Anspruchsvorrang wird durch die am Monatsanfang bestehenden tatsächlichen Verhältnisse bestimmt. Im Dezember 2020 waren demnach noch die leiblichen Eltern des Kindes berechtigt, da für sie als solche der Anspruch nicht an die Haushaltsaufnahme gebunden ist.
  • Pflegeeltern: Die Pflegeeltern, die das Kind erst im Laufe des Dezembers aufnahmen, erlangten den Anspruchsvorrang somit erst ab Januar 2021. Daraus folgt, dass sie für Dezember 2020 kein Kindergeld beanspruchen konnten.
  • Kinderbonus 2020: Der Anspruch auf den Kinderbonus für das Jahr 2020 setzt einen Kindergeldanspruch im selben Jahr voraus. Da der Kläger für Dezember 2020 kein Kindergeld erhalten konnte, war auch der Kinderbonus nicht zustehend.

Bedeutung der Entscheidung

Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der zeitlichen Dimension bei der Kindergeldberechtigung. Sie hat insbesondere Relevanz für Pflegeverhältnisse und andere Fälle, in denen die Berechtigung innerhalb eines Monats wechselt. Für betroffene Familien und beratende Instanzen bietet sie eine essentielle rechtliche Orientierungshilfe, um die Ansprüche korrekt zu bewerten und zu planen.

Fazit

Der Bundesfinanzhof bestätigt mit seinem Urteil die Regel, dass für die Kindergeldberechtigung die Verhältnisse am Anfang des Monats ausschlaggebend sind. Dies stellt sicher, dass die kindergeldrechtlichen Bestimmungen konsequent und gerecht angewandt werden, insbesondere in Fällen, wo mehrere potenzielle Berechtigte involviert sind.

Quelle: Bundesfinanzhof