Leitsatz
Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Quelle: BFH, Beschluss III R 21/21 vom 22.09.2022
Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Quelle: BFH, Beschluss III R 21/21 vom 22.09.2022