BFH: „Verkauf von Ackerstatusrechten“ keine landwirtschaftliche Dienstleistung

Leitsatz

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.

BFH, Urteil V R 55/16 vom 08.02.2018

https://www.steuerschroeder.de/steuer/v-r-55-16-der-verkauf-von-ackerstatusrechten-ist-keine-landwirtschaftliche-dienstleistung/