BFH, Urteil X R 13/23 vom 06.08.2025
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine per Telefax erhobene Klage in der Übergangszeit zur Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zulässig sein kann – zumindest unter den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Leitsatz des Urteils
- Erhebt ein Steuerberater in der Übergangszeit (01.01.2023 bis zum tatsächlichen Zugang des Erstregistrierungsbriefs) eine Klage noch per Telefax, weil er sich an den Verlautbarungen der Steuerberaterkammern orientiert, kann dies zulässig sein.
- Eine solche Klage ist jedenfalls unter Wiedereinsetzungsgesichtspunkten zu berücksichtigen.
- Der BFH schließt sich damit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2025 (1 BvR 1718/24) an.
- Seine frühere Auffassung zur Unwirksamkeit der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung verfolgt der Senat nicht weiter.
Hintergrund
Seit dem 01.01.2023 besteht für Steuerberater die Pflicht zur Nutzung des beSt. In der Praxis kam es jedoch zu Verzögerungen, weil der für die Erstregistrierung notwendige Brief der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) teils verspätet zugestellt wurde.
Viele Steuerberater gingen daher – im Einklang mit den Informationen der Kammern – davon aus, dass die Nutzungspflicht erst mit Zugang des Erstregistrierungsbriefs beginnt. Wer in dieser Phase noch auf das Fax zurückgriff, riskierte eine formell unwirksame Klageerhebung.
Entscheidung des BFH
Der BFH entschied nun, dass in solchen Fällen zumindest eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist. Steuerberater hätten sich auf die Mitteilungen ihrer Kammern verlassen dürfen.
Damit wird klargestellt: Formfehler in der Übergangszeit dürfen nicht automatisch zum Rechtsverlust führen.
Bedeutung für die Praxis
- Rechtssicherheit: Steuerberater, die in der Übergangszeit auf das Fax setzten, können sich auf die Wiedereinsetzung berufen.
- Klare Abgrenzung: Ab dem Zugang des Erstregistrierungsbriefs gilt jedoch uneingeschränkt die Pflicht zur Nutzung des beSt.
- Signalwirkung: Das Urteil stärkt das Vertrauen in amtliche und berufsständische Verlautbarungen in Phasen technischer Einführung.
Fazit
Der BFH sorgt mit dieser Entscheidung für Praktikabilität und Rechtsschutz in einer Phase, in der die beSt-Einführung noch von Unsicherheiten geprägt war. Steuerberater können sich darauf verlassen, dass eine Orientierung an den offiziellen Kammerinformationen nicht zum Rechtsverlust führt.
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Quelle: Bundesfinanzhof – Urteil X R 13/23 vom 06.08.2025