BFH zu Nachzahlungszinsen und Unionsrecht: Einblick in das Aussetzungsverfahren

In einem Beschluss vom 1. März 2024 (V B 34/23 (AdV)) hat der Bundesfinanzhof (BFH) wichtige Klarstellungen zur Vereinbarkeit der Nachzahlungszinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO) mit dem Unionsrecht vorgenommen. Dieser Beschluss beleuchtet insbesondere die Situationen, in denen durch die zeitliche Verlagerung des Vorsteuerabzugs innerhalb mehrerer Besteuerungszeiträume sowohl Erstattungs- als auch Nachzahlungszinsen entstehen.

Kernpunkte des Beschlusses

Der BFH hat bei einer summarischen Prüfung festgestellt, dass für Verzinsungszeiträume bis zum 31. Dezember 2018 keine ernstlichen Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 233a, 238 Abs. 1 AO mit dem Unionsrecht bestehen. Diese Feststellung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn durch die zeitliche Verlagerung des Vorsteuerabzugs – und der sich daraus ergebenden zweifachen Anwendung von § 233a AO in Bezug auf mehrere Besteuerungszeiträume – sowohl Erstattungs- als auch Nachzahlungszinsen entstehen, wobei die Erstattungszinsen die Nachzahlungszinsen erheblich übersteigen.

Bedeutung für Steuerpflichtige

Dieser Beschluss des BFH bietet wichtige Orientierungspunkte für Steuerpflichtige und ihre Berater, insbesondere in komplexen Fällen der zeitlichen Verlagerung des Vorsteuerabzugs. Er unterstreicht, dass die Regelungen zur Verzinsung nach der AO grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar sind, solange die Erstattungszinsen die Nachzahlungszinsen deutlich übersteigen. Dies kann als Indikator für die Angemessenheit der Zinsregelung im Sinne des Unionsrechts interpretiert werden.

Praktische Auswirkungen

Für Steuerpflichtige bedeutet dieser Beschluss, dass sie bei der Planung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und insbesondere bei der zeitlichen Gestaltung des Vorsteuerabzugs die möglichen Auswirkungen auf die Entstehung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen berücksichtigen sollten. Die Entscheidung bietet eine gewisse Rechtssicherheit für die Jahre bis 2018 und könnte als Orientierungshilfe für die Beurteilung ähnlicher Konstellationen in späteren Verzinsungszeiträumen dienen.

Fazit

Der Beschluss des BFH vom 1. März 2024 liefert eine wichtige Klärung im Hinblick auf die Vereinbarkeit der deutschen Zinsregelung mit dem Unionsrecht. Er bietet Steuerpflichtigen und ihren Beratern eine Grundlage für die Bewertung der steuerlichen Auswirkungen von Vorsteuerabzugsentscheidungen und deren Einfluss auf die Entstehung von Zinsen. Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Dokumentation, um potenzielle steuerliche Vorteile zu nutzen und Risiken zu minimieren.

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Quelle: Bundesfinanzhof