BFH zum Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil III R 62/19 vom 15.07.2020, BFHE 271, 71).

Quelle: BFH, Urteil VIII R 24/19 vom 16.03.2022