BFH zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 15b EStG bei einer Einzelinvestition

Leitsatz

Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17.01.2017 – VIII R 7/13, BFHE 256, 492, BStBl II 2017 S. 700).

Quelle: BFH, Urteil VIII R 10/19 vom 16.03.2023