BFH zur Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit

Erwerbsschaden – Verdienstausfall – Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen

Leitsatz

Erhält ein im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses Erwerbsloser vom Schädiger Ersatz für den verletzungsbedingt erlittenen Erwerbsschaden gemäß § 842 BGB, kommt es für die Anwendung von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG darauf an, ob mit der Zahlung steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen ersetzt werden sollen (sog. Verdienstausfall) oder der Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr. 2 EStG a. F., § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG n. F.) oder das Arbeitslosengeld II (§ 3 Nr. 2b EStG a. F., § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG n. F.).

Quelle: BFH, Urteil IX R 25/17 vom 20.07.2018