BFH zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

Leitsatz

Hat eine steuerbegünstigte Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und erzielt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den streitig ist, ob dieser ein Zweckbetrieb ist, einen Gewinn von 0 Euro, ergibt sich aus einem Steuerbescheid, der eine Steuer von 0 Euro festsetzt, keine für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage erforderliche Beschwer.

Quelle: BFH, Urteil V R 19/21 vom 16.12.2021