BMF: Weiterer Entwurf eines BMF-Schreibens zu den GoBD

Das BMF hatte im vergangenen Jahr den Entwurf eines Schreibens zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ vorgelegt. Zudem fand dazu am 12. und 13. September 2013 ein Fachgespräch im BMF statt.

Die WPK berichtete darüber unter „Neu auf WPK.de“ am 18. September 2013. Nach einem weiteren Fachgespräch sowie einem weiteren Treffen einer Arbeitsgruppe beim BMF, an dem neben der WPK auch IDW, BStBK, DStV, DIHK und AWV vertreten waren, und in dem etliche Veränderungen und Abmilderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erzielt wurden, hat das BMF einen weiteren Entwurf vorgelegt. Dieser sollte am 21. Mai 2014 mit den Referatsleitern Betriebsprüfung des Bundes und der Länder erörtert werden. Sobald Ergebnisse dieser Erörterung vorliegen, wird die WPK informieren.

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurde an zahlreichen Stellen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt und eine Abmilderung zuvor starrer Fristen erreicht. Beides waren zentrale Forderungen der WPK. Seitens des BMF wurde die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung des Entwurfs dankend erwähnt. Zudem stellt das BMF fest, dass „diese Diskussionen … nunmehr aus Sicht aller an der Arbeitsgruppe Beteiligten zu einem akzeptablen Ergebnis geführt“ haben.

Den Entwurf des BMF-Schreibens finden Sie auf der Homepage der WPK.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 13.06.2014