Bund der Steuerzahler stellt Musterbrief ans Finanzamt zur Verfügung
Ab dem 1. Januar 2020 müssen Händler mit elektronischer Kasse jeden Kassenbon ausdrucken – und zwar unabhängig davon, ob der Kunde ihn mitnehmen möchte oder nicht. Dies ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) nicht erforderlich, weil moderne Registrierkassen die Wareneingabe auch dann richtig erfassen können, wenn kein Papierstreifen ausgedruckt wird. Unter dem Gesichtspunkt der ökologischen Nachhaltigkeit verzichten viele Kunden heute auf einen Kassenbeleg – dieses umweltbewusste Verhalten sollte der Gesetzgeber nicht torpedieren!
Deshalb hat sich der BdSt bereits 2016 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für Erleichterungen eingesetzt – mit Erfolg: Beim Finanzamt kann eine Befreiung von der Belegausgabe beantragt werden. Dies gilt, wenn die Belegausgabe eine „unzumutbare Härte“ darstellt, weil dadurch zum Beispiel lange Warteschlangen oder hohe Entsorgungskosten entstehen. Diese Klausel im Gesetz sollten Unternehmer nutzen!
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 13.12.2019