Bundeseinheitliche Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Vordruckmuster USt 7 A und USt 7 B

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 -S-7420 / 07 / 10023 vom 02.06.2014

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Die mit BMF-Schreiben vom 17. Juni 2011 (IV D 3 – S-7420 / 07 / 10023) eingeführten Vordruckmuster

 

  • USt 7 A – Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • USt 7 B – Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

wurden redaktionell überarbeitet und sind spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.

(2) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

Folgende Abweichungen sind zulässig:

Die Vordrucke können bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.

Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

Die Übernahme des Abschnittes II des Vordruckmusters USt 7 B -Prüfungsfeststellungen ist den Ländern freigestellt.

Die Vordruckmuster finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF