Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz IV zu

Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Prozesse zu vereinfachen und sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Bereits am 26. September 2024 wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet.

Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie

Die Bundesregierung erwartet, dass durch die Maßnahmen dieses Gesetzes eine finanzielle Entlastung von rund 944 Millionen Euro jährlich erreicht wird. Besonders Selbständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen profitieren, indem sie mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben gewinnen, anstatt bürokratische Anforderungen zu erfüllen.

Wichtige Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV

Zu den zentralen Punkten des Gesetzes gehören:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Unternehmen müssen ihre Belege nur noch für acht Jahre statt der bisherigen zehn Jahre aufbewahren. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
  • Zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater: Arbeitgeber müssen ihren Steuerberatern keine gesonderten Vollmachten mehr für jeden Sozialversicherungsträger erteilen. Diese Neuerung vereinfacht den Austausch von Daten erheblich.
  • Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige: Deutsche Staatsangehörige müssen sich künftig nicht mehr in Hotels melden, was den Verwaltungsaufwand in der Hotellerie senkt.
  • Erweiterung digitaler Rechtsgeschäfte: Viele Rechtsgeschäfte, wie Verträge, können künftig per E-Mail, SMS oder Messenger abgewickelt werden, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Dies ist besonders für kleine Unternehmen von Vorteil, die ihre Prozesse digitalisieren wollen.
  • Digitale Arbeitsverträge: Arbeitgeber können künftig die wesentlichen Vertragsbedingungen digital übermitteln, was die Flexibilität und Effizienz in der Personalverwaltung erhöht.
  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen: Zukünftig können die erforderlichen Unterlagen für Hauptversammlungen digital zur Verfügung gestellt werden.
  • Digitale Steuerbescheide: Steuerpflichtige können ihre Steuerbescheide ebenfalls digital erhalten, was die Bearbeitung und Zustellung beschleunigt.

Inkrafttreten des Gesetzes

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV kann nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Großteil der Regelungen tritt direkt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Mit diesen Maßnahmen sollen Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger spürbar von bürokratischen Hürden entlastet werden, was langfristig zu einer Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung führt.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 18.10.2024