Bundesrat stimmt der Minijob-Reform zu

Bundesrat stimmt der Minijob-Reform zu

Rechtslage

Gesetze kommen nur im Zusammenwirken von Bundestag und Bundesrat zustande. Aufgabe des so genannten Vermittlungsausschusses ist es dabei, bei Meinungsverschiedenheiten eine Einigung zu erzielen. Im Falle der Minijob-Reform hat der Bundesrat am 23.11.2012 dem vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügig Beschäftigten“ zugestimmt. Ob es sich bei diesem Gesetz um ein zustimmungspflichtiges Gesetz oder nur um ein Einspruchsgesetz handelt, wurde somit nicht weiter problematisiert. Auch musste der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden.

Kernpunkte der Minijob-Reform

Die wichtigsten Punkte der Reform sind die Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 EUR sowie der Gleitzone mit einem Entgelt zwischen 450,01 und 850 EUR und die Einführung einer generellen Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsfunktion. Das bedeutet, dass die Minijobber es dann ausdrücklich ablehnen müssen, wenn sie den Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber in Höhe von 15 % nicht auf den vollen Beitragssatz von dann 18,9 % aufstocken wollen.

Konsequenz

Bei einem Minijob zahlen die Arbeitnehmer keine Sozialabgaben. Stattdessen entrichten die Arbeitnehmer pauschal 30 % für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern. Bei den sogenannten Midijobs steigen die Sozialabgaben schrittweise auf die volle Höhe an. Kritik an dieser Reform wurde insbesondere geübt, weil die Minijobs im Ruf stehen, zur Festigung des Niedriglohnsektors beizutragen.