Schlagwort-Archive: Bundesrat

Vorschau zur 909. Plenarsitzung des Bundesrates

Exakt 100 Punkte enthält die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 03.05.2013: Neben 16 Gesetzesbeschlüssen aus dem Bundestag und über 20 Vorlagen aus dem europäischen Bereich bilden vor allem die zahlreichen Landesinitiativen den Schwerpunkt der Beratungen.

Teilweise greifen die Länder damit Themen auf, die derzeit auch im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert werden.

Einigkeit dagegen besteht zu fast allen vom Bundestag in den letzten Wochen beschlossenen und dem Bundesrat zugeleiteten Gesetzen. Positive Voten der Fachausschüsse liegen dem Plenum unter anderem zur Bestandsdatenauskunft für Telekommunikationsunternehmen, Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, Einschränkung der allgemeinen Kronzeugenregelung, Schlichtung im Luftverkehr sowie zum Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru. Ebenfalls billigen wird der Bundesrat die Abschaffung des lärmschutzrechtlichen Schienenbonus, zu dem der Vermittlungsausschuss am 23.04.2013 einen Einigungsvorschlag erarbeitet hatte, den der Bundestag kurz darauf bestätigt hat.

Zwei Vermittlungsverfahren angeregt

Lediglich zwei der 16 Gesetze möchten die Fachpolitiker der Länder in den Vermittlungsausschuss überweisen: Das Gesetz zur Verkürzung steuerlicher Aufbewahrungsfristen, das diverse weitere Steuerrechtsänderungen enthält, soll nach Meinung der Finanzminister umfassend überarbeitet werden. Letztlich soll es inhaltlich der Version des Jahressteuergesetzes 2013 entsprechen, die im Dezember 2012 schon einmal vom Vermittlungsausschuss empfohlen worden war – mit Ausnahme der steuerlichen Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften. An dieser Klausel war der Vermittlungsvorschlag Anfang des Jahres 2013 im Bundestag gescheitert.

Auch zur Reform des Gebührenrechts im Bund soll es nach Empfehlung des Verkehrsausschusses ein Vermittlungsverfahren geben. Er möchte die bundeseinheitliche Gebührenstruktur im Bereich des Luftverkehrs beibehalten. Grund ist, dass die Länderbehörden diese Tätigkeiten in Auftragsverwaltung für den Bund durchführen.

Fast 30 Landesinitiativen

Groß sind Anzahl und Bandbreite der Initiativen, die aus den Landeskabinetten kommen. Einige wurden bereits in den Ausschüssen beraten und stehen am Freitag zur Schlussabstimmung im Plenum – so Gesetzentwürfe zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung, zur Verhinderung des Abrechnungsmissbrauchs bei Rettungsdiensten, zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm, zur bauplanungsrechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen sowie zum Pressefusionsrecht.

Neu vorgestellt werden mehrere Vorschläge für effektivere Maßnahmen gegen Steuerbetrug und mehr Steuergerechtigkeit – unter anderem durch längere Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung, zum Abbau der kalten Progression und zum Anspruch auf ein Girokonto für Jedermann. Weitere Initiativen enthalten Pläne zur Bekämpfung der Hehlerei mit Daten und zur Strafbarkeit des Dopingbetrugs im Sport, zum Vergütungssystem für Krankenhäuser sowie diverse Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz – insbesondere zur Vermeidung psychischer Belastungen. Debattiert werden zudem Landesinitiativen zur dauerhaften Finanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen, zum Verbot von Fracking mit gefährlichen Chemikalien, zum verbesserten Tierschutz und zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Europa-Angelegenheiten.

Bundesrat stimmt der Minijob-Reform zu

Bundesrat stimmt der Minijob-Reform zu

Rechtslage

Gesetze kommen nur im Zusammenwirken von Bundestag und Bundesrat zustande. Aufgabe des so genannten Vermittlungsausschusses ist es dabei, bei Meinungsverschiedenheiten eine Einigung zu erzielen. Im Falle der Minijob-Reform hat der Bundesrat am 23.11.2012 dem vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügig Beschäftigten“ zugestimmt. Ob es sich bei diesem Gesetz um ein zustimmungspflichtiges Gesetz oder nur um ein Einspruchsgesetz handelt, wurde somit nicht weiter problematisiert. Auch musste der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden.

Kernpunkte der Minijob-Reform

Die wichtigsten Punkte der Reform sind die Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 EUR sowie der Gleitzone mit einem Entgelt zwischen 450,01 und 850 EUR und die Einführung einer generellen Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsfunktion. Das bedeutet, dass die Minijobber es dann ausdrücklich ablehnen müssen, wenn sie den Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber in Höhe von 15 % nicht auf den vollen Beitragssatz von dann 18,9 % aufstocken wollen.

Konsequenz

Bei einem Minijob zahlen die Arbeitnehmer keine Sozialabgaben. Stattdessen entrichten die Arbeitnehmer pauschal 30 % für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern. Bei den sogenannten Midijobs steigen die Sozialabgaben schrittweise auf die volle Höhe an. Kritik an dieser Reform wurde insbesondere geübt, weil die Minijobs im Ruf stehen, zur Festigung des Niedriglohnsektors beizutragen.