Bundesrat stimmt Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern zu

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 einem Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern zugestimmt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet.

Das Gesetz sorgt für die vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen, indem es noch verbliebenen Anpassungsbedarf zum Beispiel in der Abgabenordnung und im Bundeskindergeldgesetz umsetzt. Mit der im letzten Jahr verabschiedeten Änderung des Einkommensteuergesetzes war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst nur die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern für das Einkommensteuerrecht geregelt worden.

Bundesrat, Pressemitteilung vom 11.07.2014