Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu – Kalte Progression wird ausgeglichen

Bundesrat gibt grünes Licht für Steuerfortentwicklungsgesetz zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern

Am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt – einen Tag nach der Verabschiedung im Bundestag. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht durch Inflation steigt und die Bürger ohne tatsächliche Erhöhung der Leistungsfähigkeit belastet werden.

Wesentliche Maßnahmen für 2025 und 2026:

  1. Erhöhung des Grundfreibetrags:
    • 2025: 12.096 Euro
    • 2026: 12.348 Euro
  2. Anhebung des Kinderfreibetrags:
    • 2025: 9.600 Euro
    • 2026: 9.756 Euro
  3. Erhöhung des Kindergeldes:
    • 2025: 255 Euro pro Monat
    • 2026: 259 Euro pro Monat
  4. Verschiebung der Tarifeckwerte:
    • 2025: um 2,6 %
    • 2026: um 2,0 %

Ziel: Ausgleich der kalten Progression Das Gesetz soll die sog. kalte Progression ausgleichen. Diese entsteht, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich der Inflationsanpassung dienen, zu einer höheren Steuerlast führen, ohne dass sich die reale Kaufkraft erhöht. Durch die Anpassungen wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger trotz höherem Einkommen real weniger zur Verfügung haben.

Inkrafttreten: Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkündet. Es tritt teilweise zum 1. Januar 2025 und teilweise zum 1. Januar 2026 in Kraft.


Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 20.12.2024