Bundesrat stimmt Zukunftsfinanzierungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Finanzierung von Unternehmen und Investitionen, insbesondere von Start-Ups und Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien.

Kapitalmarktzugang für Start-Ups

Das Gesetz erleichtert den Zugang von Start-Ups zum Kapitalmarkt. Dazu werden die Voraussetzungen für die Zulassung von Aktiengesellschaften zum Börsenhandel gelockert. Außerdem wird eine neue Regelung geschaffen, die es Start-Ups ermöglicht, über eine sogenannte „Pre-IPO-Plattform“ Anteile an sich zu verkaufen.

Investitionen in Erneuerbare Energien

Das Gesetz verbessert die Förderung von Investitionen in Erneuerbare Energien. Dazu wird die Investitionsprämie für Solaranlagen von derzeit 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung auf 150 Euro angehoben. Außerdem wird die Förderung von Windkraftanlagen an Land und auf See verlängert.

Steuerliche Regelungen für Investmentfonds

Das Gesetz passt die steuerlichen Regelungen für Investmentfonds an Vorgaben anderer EU-Staaten an. Dadurch soll der Wettbewerb zwischen Investmentfonds in der Europäischen Union gestärkt werden.

Blockchain und Crowdfunding

Das Gesetz ermöglicht die Emission von Aktien auf der Grundlage der Blockchain-Technologie. Außerdem werden die Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte angepasst.

Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage

Das Gesetz verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Dadurch wird die Arbeitnehmer-Sparzulage für mehr Menschen zugänglich.

Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital

Das Gesetz erleichtert die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers. Dazu wird der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro angehoben.

Verbraucherrechte

Das Gesetz enthält auch einige Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte. Dazu gehören Vorgaben für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen.

Das Gesetz tritt weitgehend am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen bereits am 1. Januar 2024.