Mitteilung des Bundesrats vom 17. Oktober 2025
Steueränderungsgesetz 2025: Länder und Kommunen schlagen Alarm
Mit einer ausführlichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat zum geplanten Steueränderungsgesetz 2025 positioniert.
Das umfangreiche Gesetzespaket der Bundesregierung sieht zahlreiche steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger vor – darunter insbesondere die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie.
Die Länderkammer warnt jedoch eindringlich vor den finanziellen Folgen für Länder und Gemeinden.
Länder befürchten Mindereinnahmen von über 12 Milliarden Euro
Nach Berechnungen des Bundesrats würde das Entlastungspaket zu erheblichen Steuerausfällen führen:
- Länder: rund 11,2 Milliarden Euro weniger Einnahmen
- Gemeinden: etwa 1,4 Milliarden Euro weniger Einnahmen
Da Bund, Länder und Gemeinden sich die Steuereinnahmen teilen, müssten letztere die Hälfte der Mindereinnahmen tragen.
Der Bundesrat erinnert daran, dass Länder und Kommunen bereits durch steigende Ausgaben in Bereichen wie Bildung, Betreuung, Gesundheit, Digitalisierung, Integration, Klimaschutz und innere Sicherheit stark belastet sind. Das Einnahmenwachstum halte mit dem Ausgabenanstieg nicht Schritt – die geplanten Entlastungen würden die Finanzlage weiter verschärfen.
Forderung nach Kompensation durch den Bund
Die Länder fordern daher, dass der Bund dauerhafte und umfassende Ausgleichsmaßnahmen bereitstellt. Nur so könne die Handlungsfähigkeit der Länder- und Gemeindehaushalte gewährleistet bleiben.
Ohne Kompensation drohe eine weitere Einschränkung öffentlicher Leistungen auf kommunaler Ebene.
Digitale Zahlungspflicht in der Gastronomie gefordert
Ein weiterer Vorschlag des Bundesrats betrifft die Gastronomie:
Restaurants und Cafés sollen künftig verpflichtend eine gängige digitale Zahlungsmöglichkeit (z. B. EC- oder Kreditkarte) anbieten müssen.
Dies könne, so die Argumentation, zur Steuerehrlichkeit beitragen und dabei helfen, Umsatzsteuerausfälle zu reduzieren.
Bundesregierung plant dauerhafte Senkung der „Gastrosteuer“
Die Bundesregierung plant, den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % zu senken.
Davon ausgenommen bleiben Getränke.
Von der Reduzierung sollen auch profitieren:
- Bäckereien und Metzgereien,
- der Lebensmitteleinzelhandel,
- Catering-Unternehmen sowie
- Anbieter im Bereich der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Laut Bundesregierung führt die Maßnahme zu einer jährlichen Entlastung von rund 3,6 Mrd. Euro für Betriebe und Verbraucher.
Weitere Entlastungsmaßnahmen: Entfernungspauschale & Mobilitätsprämie
Ebenfalls zum 1. Januar 2026 sollen folgende Änderungen in Kraft treten:
- Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (bisher ab dem 21. Kilometer) → geschätzte Entlastung: 1,1 Mrd. Euro
- Dauerhafte Verlängerung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Damit will die Bundesregierung Pendlerinnen und Pendler gezielt entlasten und die Mobilität im ländlichen Raum fördern.
Stärkung des Ehrenamts: Erweiterte Haftungsprivilegien
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen im Vereinsrecht.
Ehrenamtlich Tätige sollen künftig besser haftungsrechtlich abgesichert werden. Ziel ist es, mehr Menschen zu motivieren, sich in Vereinen zu engagieren, und die gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts weiter zu stärken.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Die Stellungnahme des Bundesrats wurde an die Bundesregierung weitergeleitet.
Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Nach der parlamentarischen Beratung wird das Gesetz erneut dem Bundesrat vorgelegt, der abschließend über seine Zustimmung entscheidet.
Fazit
Der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 zeigt:
Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen steuerlich entlasten – doch die finanzielle Lastverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bleibt umstritten.
Die Diskussion um Kompensation, Digitalisierung in der Gastronomie und steuerliche Gerechtigkeit dürfte die politische Agenda in den kommenden Monaten prägen.
Quelle: Bundesrat