Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und illegaler Beschäftigung deutlich verschärfen soll. Ziel ist es, staatliche Einnahmen zu sichern, Menschen vor Ausbeutung zu schützen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – eine Spezialeinheit des Zolls – soll künftig noch gezielter und effektiver arbeiten können.
Dazu sieht der Gesetzentwurf vor:
- Einsatz digitaler und KI-gestützter Analysemethoden zur Erkennung auffälliger Unternehmen
- Verbesserter Datenaustausch zwischen FKS, Polizei, Zoll- und Steuerfahndung
- Systematische Auswertung großer Datenmengen, um Risikobetriebe schneller zu identifizieren
- Verschärfte Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und deren Beschäftigte
Schutz vor unlauterem Wettbewerb
Regelmäßige Schwerpunkt- und Sonderprüfungen sollen sicherstellen, dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt bleibt. Damit werden Unternehmen geschützt, die korrekt und fair mit ihren Beschäftigten umgehen.
Wichtige Änderungen im Steuerbereich
Neben der Bekämpfung illegaler Beschäftigung sieht der Entwurf auch steuerrechtliche Verschärfungen vor:
- Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre – dauerhaft.
- Ziel: Bessere Aufklärung und Verfolgung von Steuerbetrug.
💡 Praxistipp:
Unternehmen sollten ihre internen Prozesse und Dokumentationspflichten jetzt schon überprüfen. Gerade Betriebe mit erhöhtem Bargeldumsatz oder Einsatz von Subunternehmern können verstärkt ins Visier der FKS geraten.
📌 Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 06.08.2025