BMF, Pressemitteilung vom 10.09.2025
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Standortfördergesetz beschlossen. Ziel ist es, private Investitionen zu stärken, Innovation zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Im Fokus stehen vor allem die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-ups, Investitionen in erneuerbare Energien sowie der Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich.
„Junge, innovative Unternehmen sind ein Motor für Investitionen, für Wachstum und für gute Arbeitsplätze. Deshalb schaffen wir mit dem Standortfördergesetz bessere Finanzierungsbedingungen für kleinere Unternehmen und Start-ups. […] Wir wollen, dass es leichter wird, zu wachsen und zu investieren. Deshalb streichen wir unnötige Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten, ohne dabei Abstriche bei Verbraucher- und Anlegerschutz zu machen.“
– Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil
Zentrale Maßnahmen des Gesetzes
- Förderung von Venture Capital:
Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Start-ups und Wachstumsunternehmen. - Steuerliche Erleichterungen:
Einführung eines „Roll-Over“-Mechanismus bei Reinvestitionen von Veräußerungsgewinnen sowie Anpassungen bei Fondsinvestitionen in Personengesellschaften. - Aktienrechtliche Modernisierung:
Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien auf 0,01 Euro (bisher: 1 Euro). - Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien:
Fonds erhalten einen klaren Rechtsrahmen für Investitionen in nachhaltige Projekte, um Kapital gezielt für Infrastruktur und Energiewende nutzbar zu machen. - Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich:
Streichung überflüssiger Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten (z. B. Einstellung des Millionenkreditmeldewesens, Erleichterungen bei Kontoeröffnungen für Minderjährige).
Bedeutung für Unternehmen und Investoren
Mit dem Standortfördergesetz setzt die Bundesregierung Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie dem Sofortprogramm vom 28. Mai 2025 um. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sollen von den neuen Rahmenbedingungen profitieren. Gleichzeitig stärkt die Umsetzung europäischer Vorgaben wie des EU-Listing Acts die Attraktivität des deutschen Finanzmarkts.
Die Maßnahmen eröffnen Chancen für:
- Unternehmen, die leichter Kapital für Wachstum und Innovation einwerben können,
- Investoren, die von steuerlichen Anreizen und vereinfachten rechtlichen Strukturen profitieren,
- die Wirtschaft insgesamt, die Impulse für Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit erhält.
Fazit
Das Standortfördergesetz ist ein weiterer Schritt, um Deutschland als attraktiven Investitionsstandort zu stärken. Mit Steuererleichterungen, neuen Anreizen für Venture Capital und Investitionen in erneuerbare Energien sowie mit spürbarem Bürokratieabbau will die Bundesregierung private Investitionen mobilisieren und die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern.
🔗 Quelle: Bundesministerium der Finanzen