Bundesregierung entlastet kleine und mittelständische Unternehmen um 650 Millionen Euro Bürokratiekosten

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 17. Januar 2024 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der eine bedeutende Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland angekündigt wird. Laut dieser Ankündigung hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung um etwa 25 Prozent anhebt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten für Unternehmen zu reduzieren.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte die Bedeutung dieser Entscheidung für die Wirtschaft: „Deutschland braucht mehr wirtschaftliche Dynamik. Der Abbau von Bürokratie ist dafür ein wichtiger, manchmal noch unterschätzter Baustein.“ Er fügte hinzu, dass durch diese Maßnahme etwa 52.000 Unternehmen in Deutschland profitieren werden, indem sie bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Jahr 2023 um rund 650 Millionen Euro an Bürokratiekosten pro Jahr entlastet werden. Dies entspricht durchschnittlich 12.500 Euro pro Unternehmen.

Die Anhebung der monetären Schwellenwerte hat zur Folge, dass viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse eingestuft werden, was wiederum mit einer Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen verbunden ist. Die Gesamtentlastung für die Wirtschaft wird auf etwa 650 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, was einer Reduktion der durch Offenlegungspflichten verursachten Bürokratiekosten um rund 16 Prozent entspricht.

Die Anhebung der Schwellenwerte ist eine Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Europäischen Kommission vom 17. Oktober 2023, welche die Größenkriterien für Kleinstunternehmen sowie für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen anpasst. Interessanterweise ermöglichen die europäischen Regelungen, dass diese Anhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend gemacht werden kann.

Der Gesetzesentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und ist auf der Website des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.

Quelle: Bundesministerium der Justiz