In der politischen Diskussion taucht das Thema Vermögensteuer regelmäßig auf – insbesondere in Zeiten knapper öffentlicher Kassen. Nun hat die Bundesregierung klargestellt: Eine Wiedererhebung der Vermögensteuer ist nicht geplant.
Hintergrund der Anfrage
Die Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) erkundigte sich im Bundestag nach möglichen Plänen zur Wiedereinführung der Vermögensteuer. In seiner Antwort (BT-Drucks. 21/1482 v. 5.9.2025, S. 6) stellte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Schrodi (BMF) klar, dass dies derzeit nicht zur Agenda der Bundesregierung gehört.
Gründe gegen eine Vermögensteuer
Zur Begründung führte Schrodi u. a. folgende Punkte an:
- Kein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag: Eine Vermögensteuer ist dort nicht vorgesehen.
- Ausweichreaktionen: Eine zusätzliche Besteuerung von Vermögen könnte zur Abwanderung hochvermögender Steuerzahler führen.
- Hoher Verwaltungsaufwand: Den potenziellen Mehreinnahmen stünden erhebliche Befolgungs- und Erhebungskosten gegenüber – vor allem durch die aufwendige, wiederkehrende Bewertung von Vermögensgegenständen.
Einordnung
Die Vermögensteuer ist in Deutschland seit 1997 ausgesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht sie wegen verfassungswidriger Bewertungsregeln beanstandet hatte. Seitdem wird regelmäßig über eine mögliche Reaktivierung diskutiert – insbesondere von Parteien, die eine stärkere Umverteilung fordern.
Mit der aktuellen Antwort signalisiert die Bundesregierung jedoch deutlich, dass eine Wiedereinführung politisch nicht verfolgt wird.
Chronik der Vermögensteuer in Deutschland
- 1920er Jahre – Erste Einführung einer Vermögensteuer in der Weimarer Republik.
- Nach 1945 – Wiedereinführung in der Bundesrepublik, um den Wiederaufbau zu finanzieren.
- 1995 – Das Bundesverfassungsgericht erklärt die damalige Vermögensteuer wegen ungleicher Bewertung von Vermögen (insbesondere Immobilien) für verfassungswidrig.
- Seit 1997 – Die Erhebung der Vermögensteuer wird ausgesetzt.
- 2000er–2020er – Wiederholte politische Diskussionen, insbesondere von SPD, Grünen und Linken, über eine Reaktivierung.
- 2025 – Die Bundesregierung stellt klar: Eine Wiedererhebung ist nicht vorgesehen.
Fazit
Für Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen bedeutet dies vorerst Rechtssicherheit: Eine zusätzliche Vermögensteuer ist aktuell nicht zu erwarten. Stattdessen bleibt das bestehende Steuerrecht maßgeblich – etwa Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte.