Bundesregierung setzt sich gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ein: Neue Gesetzgebung in Kraft

Am 25. März 2024 hat die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt zur Bekämpfung der internationalen Steuerflucht und Gewinnverlagerung unternommen. Ein neuer Gesetzentwurf zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016, bekannt als BEPS-MLI (Base Erosion and Profit Shifting Multilateral Instrument), wurde vorgelegt und zielt darauf ab, die Lücken in bestehenden bilateralen Steuerabkommen zu schließen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Der vorgelegte Gesetzentwurf (20/10820) enthält wesentliche Änderungen und Anpassungen, die darauf ausgerichtet sind, die internationalen Bemühungen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu verstärken:

  1. Modifikation bilateraler Steuerabkommen: Eine Reihe von bilateralen Steuerabkommen wird im Rahmen der BEPS-MLI angepasst, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Steuerlast nicht durch aggressive Steuervermeidungsstrategien künstlich minimieren können.
  2. Erweiterung der Zuständigkeiten des BZSt: Das Finanzverwaltungsgesetz wird geändert, um dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Rolle der zuständigen Behörde für die Umsetzung des BEPS-MLI zu übertragen. Dies stellt eine zentrale Koordination und eine effektivere Implementierung der Maßnahmen sicher.

Reaktionen und Auswirkungen

Der Bundesrat hat bereits signalisiert, dass er keine Einwände gegen den Entwurf hat, was eine zügige Umsetzung der neuen Regelungen wahrscheinlich macht. Dieses Gesetz ist ein entscheidender Teil der globalen Initiative, die darauf abzielt, die Steuerbasis zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu gewährleisten.

Die Umsetzung des BEPS-MLI ist ein komplexer Prozess, der tiefgreifende Veränderungen in der internationalen Steuerlandschaft nach sich zieht. Unternehmen weltweit müssen ihre Steuerstrategien überdenken und sich auf eine strengere Regulierung und höhere Transparenzanforderungen einstellen.

Bedeutung für Unternehmen

Für multinationale Konzerne bedeutet dies eine erhebliche Anpassung ihrer bisherigen Praktiken. Die neue Gesetzgebung wird es erschweren, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern, und zwingt Unternehmen, ihre steuerlichen Strukturen zu überarbeiten. Diese Änderungen werden voraussichtlich zu einer faireren Verteilung der Steuerlasten und zu einer Reduzierung unfairen Wettbewerbs führen.

Weiterführende Maßnahmen

Die Bundesregierung und das Bundeszentralamt für Steuern planen, die Öffentlichkeit und die betroffenen Unternehmen umfassend über die Änderungen und neuen Anforderungen zu informieren. Es wird erwartet, dass weitere Richtlinien und Hilfestellungen folgen werden, um eine reibungslose Transition zu gewährleisten.