Bundestag stimmt für Einführung einer globalen Mindeststeuer

Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2023 den Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (20/8668) beschlossen. Hier sind die wichtigsten Punkte dieses Beschlusses:

  1. Abstimmungsergebnis: Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. AfD und Die Linke stimmten dagegen.
  2. Hintergrund des Gesetzes: Das Ziel des Gesetzes ist es, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen vorgehen. Dies soll zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen.
  3. Unterstützung vom Bundesrat: Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf und betont, dass die Bundesregierung damit ihrer europarechtlichen Verpflichtung nachkommt.
  4. Vorschläge zur Vereinfachung: Die Länder sprechen sich für weitere Vereinfachungsmaßnahmen aus, insbesondere in Bezug auf die Hinzurechnungsbesteuerung auf internationaler Ebene. Die Bundesregierung unterstützt diese Vorschläge nachdrücklich.
  5. Entschließungsantrag der CDU/CSU: Ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Entschließungsantrag (20/9198) wurde abgelehnt. In diesem Antrag wurde die Regierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich möglichst viele Länder, insbesondere die USA, an dem Projekt beteiligen.
  6. Parlamentarischer Prozess: Der Gesetzentwurf wurde nach einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/9190) und einem Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (20/9191) angenommen.

Die Einführung einer globalen Mindeststeuer ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und einheitlicheren Besteuerung multinationaler Unternehmen. Sie zielt darauf ab, die Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer zu verhindern und somit die Steuerbasis der beteiligten Länder zu stärken.