Bundestag verabschiedet Rentenpaket 2025 – Stabilere Rente, mehr Gerechtigkeit, flexiblere Weiterarbeit

Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das umfangreiche Rentenpaket 2025 beschlossen. Ziel: Die gesetzliche Rente soll stabil, verlässlich und gerechter bleiben – mit Verbesserungen für Eltern und mehr Flexibilität für Arbeitnehmer im Ruhestand. Der Bundesrat muss noch zustimmen, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2026 geplant.


1. Rentenniveau wird bis 2031 stabilisiert

Das Rentenniveau bleibt weiterhin bei 48 Prozent und soll nicht – wie ursprünglich vorgesehen – nach 2025 absinken. Damit wird verhindert, dass Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden.

  • Stabilisierung bis 2031
  • Bericht der Bundesregierung im Jahr 2029, um die langfristige Rentensicherheit zu evaluieren

Ohne Verlängerung der Haltelinie wäre das Rentenniveau deutlich gesunken – mit spürbaren finanziellen Einbußen für künftige Rentnergenerationen.


2. Mütterrente III: Gleichstellung für vor 1992 geborene Kinder

Mit der Mütterrente III wird eine lang kritisierte Ungleichbehandlung abgeschafft.

Geburtsjahr des Kindesbisher angerechnete Erziehungszeitneu (Mütterrente III)
vor 19922,5 Jahre3 Jahre
ab 19923 Jahre3 Jahre

Damit werden Eltern – überwiegend Mütter – endlich vollständig gleichgestellt. Die Umsetzung ist für 2027 vorgesehen; sollte sie technisch später erfolgen, sind rückwirkende Auszahlungen geplant.


3. Aufhebung des Anschlussverbots (Weiterarbeit im Rentenalter)

Ältere Beschäftigte sollen einfacher im Betrieb bleiben oder zurückkehren können:

  • Aufhebung des bisherigen Verbots, Rentner erneut befristet beim alten Arbeitgeber anzustellen
  • Ziel: Freiwillige Weiterbeschäftigung erleichtern
  • Teil der Strategie gegen den Fachkräftemangel

Die Bundesregierung schafft damit eine Brücke zwischen Rentenbeginn und weiterem Engagement im Arbeitsmarkt – ohne Zwang, aber mit mehr Freiheit.


Warum ist das Rentenpaket wichtig?

  • Die gesetzliche Rente bleibt für die Mehrheit die Hauptversorgungsquelle im Alter.
  • Verlässlichkeit und Planbarkeit werden gestärkt.
  • Erziehungsarbeit wird gesellschaftlich und finanziell besser anerkannt.
  • Weiterarbeit im Alter wird rechtlich vereinfacht.

Das Rentenpaket bildet zusätzlich einen Baustein einer größeren Rentenreform. Ebenfalls verabschiedet wurden:

  • Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Aktivrente

Beide Reformteile sollen zusätzlich für mehr Altersarmutsschutz und Flexibilisierung sorgen.


Fazit

Das Rentenpaket 2025 steht auf drei Säulen:

  1. Stabile Rentenbasis bis mindestens 2031
  2. Gleichstellung und Anerkennung von Erziehungsleistungen
  3. Flexible, freiwillige Weiterarbeit im Alter

Es stärkt sowohl das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als auch die wirtschaftliche Planbarkeit für Rentnerinnen und Rentner, Beschäftigte und Arbeitgeber.


Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 05.12.2025