Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.06.2024
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, das Postrecht reformiert. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Postrechts“ (Postrechtsmodernisierungsgesetz, 20/10283) wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (20/11817) mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppen Die Linke und BSW angenommen.
Inhalt der Reform
Die Reform des Postrechts umfasst mehrere wichtige Änderungen:
- Verlängerte Zustellzeiten: Die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen durch Postdienstleister wurden verlängert. Dies bedeutet, dass Briefe nun längere Zeiträume für die Zustellung haben, um den aktuellen Herausforderungen und realistischen Zustellbedingungen gerecht zu werden.
- Modernisierung des Postrechts: Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Postrecht an die modernen Anforderungen und Bedingungen anzupassen und sicherzustellen, dass die Postdienstleistungen weiterhin zuverlässig und effizient bleiben.
Abstimmungsergebnisse
Der Gesetzentwurf wurde basierend auf einem Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (20/11818) angenommen. Hingegen wurden zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion und der Gruppe Die Linke (20/11820) abgelehnt.
Abgelehnte Anträge
- Antrag der Unionsfraktion: Ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital“ (20/9733) wurde gegen die breite Mehrheit des Parlaments abgelehnt. Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/11817) lag dieser Entscheidung zugrunde.
Bedeutung der Reform
Die Reform des Postrechts soll sicherstellen, dass die Postdienste in Deutschland auch in Zukunft zuverlässig und erschwinglich bleiben, während gleichzeitig den modernen Anforderungen an digitale und effiziente Postdienste Rechnung getragen wird. Diese Änderungen sollen die Postdienste besser auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen vorbereiten und eine höhere Flexibilität bei der Zustellung ermöglichen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv