Keine Luftlinie – Tagegeld ab 2,1 km zu gewähren
BVerwG, Urteil vom 04.12.2025 – 5 C 9.24
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass die im Reisekostenrecht relevante „geringe Entfernung“ zwischen Dienststätte/Wohnung und Einsatzort höchstens zwei Kilometer beträgt – und nicht nach Luftlinie, sondern nach der kürzesten Straßenentfernung zu berechnen ist.
🔍 Hintergrund des Falls
- Bundesbeamtin führte 24 Dienstreisen (> 8 Stunden) innerhalb ihres Dienstortes durch.
- Behörde verweigerte Tagegeld (336 €), Begründung:
- Entfernung nur 1,9 km Luftlinie
- damit „geringe Entfernung“ nach § 6 Abs. 1 Satz 3 BRKG
- VG gab Klage statt → VGH hob stattgebendes Urteil auf → BVerwG gab Klägerin nun recht.
⚖️ Wesentliche Kernaussagen des BVerwG
| Punkt | Entscheidung |
|---|---|
| Höchstgrenze „geringe Entfernung“ | max. 2 km |
| Messmethode | Straßenentfernung, nicht Luftlinie |
| Pauschale Abstandsfestlegung zulässig | ja |
| Tagegeld trotz nur innerörtlicher Dienstreisen möglich | ja, ab > 2 km Straßenentfernung |
🧾 Begründung
- Pauschale Grenze von 2 km ist zulässig (Verwaltungsvereinfachung).
- ABER: Gesetzeszweck ist die tatsächliche Erreichbarkeit der Dienststätte bzw. Wohnung.
- Luftlinie bildet die realen Wege nicht ab; relevant ist die zumutbare Rückkehr zur gewohnten Verpflegungsumgebung.
- Ergebnis: 2,1 km Straßenentfernung → nicht mehr „gering“ → Tagegeld zu gewähren.
📌 Praxisrelevanz
Bisher oft angewandt: Luftlinie
Ab jetzt maßgeblich: kürzeste Kfz-Straßenverbindung
Konsequenz für Dienststellen und öffentliche Arbeitgeber:
- Verwaltungsvorschriften zur Berechnung müssen angepasst werden.
- Tagegeld ist nicht mehr pauschal zu versagen, wenn Luftlinie < 2 km, Straßenweg aber > 2 km.
- Prüfen von innerörtlichen Dienstreisen wird rechtssicherer.
👤 Für Beamte und Tarifbeschäftigte
Tagegeld steht zu, wenn:
- Dienstreise > 8 Stunden
- tatsächliche Wegstrecke > 2 km (Straßenentfernung)
- Verpflegung nicht zumutbar „wie üblich“ über Dienststätte/Wohnung möglich
📎 Vorinstanzen
- VG: zugesprochen
- VGH: abgewiesen
- BVerwG hebt VGH auf → Tagegeldanspruch bejaht
📑 Quelle
- BVerwG, Urteil vom 04.12.2025 – 5 C 9.24
- Pressemitteilung vom 04.12.2025