In der Aussprache erklärte die CDU/CSU-Fraktion, man könne sich weitere Dinge zur Unterstützung der Wirtschaft vorstellen und verwies auf das angekündigte Konjunkturprogramm der Regierung. Die von der FDP-Fraktion mit Änderungsanträgen eingebrachten Vorschläge seien durchaus positiv, aber Schnellschüsse machten keinen Sinn. Die FDP-Fraktion hatte unter anderem eine Verbesserung bei der Nutzung von Verlustrückträgen verlangt und eine Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer, da „Arbeitnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Arbeitsplätze meiden und stattdessen von zuhause aus arbeiten“.
CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion hoben die Klarstellung zur Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen durch Arbeitgeber bis zu 1.500 Euro hervor. Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes war in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag von mehreren Sachverständigen empfohlen worden. Unter Hinweis auf die Kritik von Sachverständigen an der Umsatzsteuersenkung für Speisen in Restaurants stellte die SPD-Fraktion die Frage, ob man möglicherweise das falsche Instrument gewählt haben könnte.
Die AfD-Fraktion bezeichnete das Gesetz insgesamt als „etwas dünn“ und verwies auf eigene weitergehende Vorschläge wie eine bessere Nutzungsmöglichkeit von Verlustrückträgen und Änderungen bei der sogenannten Zinsschranke. Die FDP-Fraktion hielt es für nachvollziehbar, dass der Gastronomie-Branche über den Weg der Umsatzsteuersenkung geholfen werde. Es seien aber weitere Maßnahmen erforderlich, um die Pandemie-Folgen abzumildern.
Die Fraktion Die Linke erklärte ebenfalls unter Hinweis auf die Äußerungen von Experten in der Anhörung, dass mit anderen Instrumenten möglicherweise besser geholfen werden könne. Erforderlich seien auch Regelungen für das Homeoffice. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich bei der Umsatzsteuersenkung um eine Kompensation für nicht getätigte Umsätze. Daher sei auch die Befristung richtig.