Die Präsidenten begrüßen ausdrücklich das Schreiben des BMF und den gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus als richtigen und wichtigen Schritt, um die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen abzumildern.
Liquidität und Überleben kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern
Mit den von der BStBK und der WPK angeregten zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen des 9 Punkte-Planes soll kurzfristig die Liquidität und mittelfristig das Überleben insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen gesichert werden. Ziel müsse es in dieser angespannten Situation sein, den Handlungsspielraum für Unternehmen zu stabilisieren und für einen begrenzten Zeitraum gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die gewährleisten, dass Unternehmen, ihre Berater und die Finanzverwaltung arbeitsfähig bleiben.
Quelle: WPK, Mitteilung vom 07.04.2020