Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht jetzt zudem ein sehr einfach handhabbares Antragsformular zur Verfügung.
Auf der Internetseite sind unter dem Themenbereich „Steuern und Finanzen“ viele oft gestellte Fragen leicht verständlich beantwortet.
Quelle: FinMin Sachsen, Pressemitteilung vom 23.03.2020