Coronavirus: Antragsfrist Überbrückungshilfe III bis 31. Oktober 2021 verlängert

Laut einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums sind die Fristen für Erst- und Änderungsanträge im Rahmen der Überbrückungshilfe III sowie die Frist für Anträge in der Neustarthilfe in Abstimmung mit den Bundesländern bis zum 31. Oktober 2021 verlängert worden.

Mit dieser Fristverlängerung soll vor allem sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit haben, Anträge auf Basis des erweiterten beihilferechtlichen Rahmens und unter Einbeziehung der Bundesregelung Allgemeiner Schadensausgleich stellen zu können.

Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III endet am 30. Juni 2021. Nach diesem Datum werden auch die Abschlagszahlungen eingestellt. Anträge auf Überbrückungshilfe III können über das Programmende hinaus bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Auf diese werden dann aber keine Abschläge mehr geleistet.

Einzelheiten zu den Programmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, finden Sie auf der Internetseite des BMWi.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 21.06.2021