DAC 9: Neue EU-Richtlinie zur effektiven Mindestbesteuerung beschlossen

📅 Rat der EU, Pressemitteilung vom 14.04.2025


Die EU geht einen weiteren Schritt in Richtung fairer Unternehmensbesteuerung: Mit der Annahme der DAC 9 durch den Rat der Europäischen Union wurde am 14. April 2025 ein neuer Rechtsrahmen für mehr Steuertransparenz und Kooperation zwischen den Steuerbehörden geschaffen.

Ziel: Effektive Mindestbesteuerung von Großunternehmen

Die neue Richtlinie ergänzt die bereits bestehende „Säule-2-Richtlinie“, mit der die globale Vereinbarung der OECD/G20-Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) in EU-Recht umgesetzt wird.
Im Zentrum steht dabei die globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15 %, die für multinationale und große inländische Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio. Euro gilt.

Ziel der Reform ist es, den steuerlichen „Wettlauf nach unten“ zu beenden und sicherzustellen, dass Großkonzerne nicht durch künstliche Gewinnverlagerungen ihre Steuerlast systematisch senken.


Was ändert sich mit DAC 9 konkret?

Die neue Richtlinie bringt mehrere praxisrelevante Änderungen im Bereich der steuerlichen Zusammenarbeit und Transparenz:

Zentrale Abgabe der Ergänzungssteuer-Erklärung

Anstatt dass jedes einzelne Unternehmen einer Unternehmensgruppe lokal eine eigene Erklärung abgibt, kann künftig eine zentrale Erklärung für die gesamte Gruppe eingereicht werden – in einem einheitlichen EU-Standardformular, das mit den Vorgaben der OECD abgestimmt ist.

🔄 Automatischer Informationsaustausch

Die Ergänzungssteuer-Erklärungen werden automatisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht, was die Kontrollmöglichkeiten und die Effizienz der Verwaltung verbessert.

📊 Standardisierte Berichterstattung

Die Einführung eines einheitlichen Formats trägt zur Vereinfachung bei – für Unternehmen und Behörden gleichermaßen.


Fristen und Umsetzung

  • 📅 Inkrafttreten: am Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
  • 📜 Umsetzungsfrist: bis spätestens 31. Dezember 2025
  • 🗂️ Erste Ergänzungssteuer-Erklärung: spätestens am 30. Juni 2026

Selbst Mitgliedstaaten, die sich für eine spätere Anwendung der Säule-2-Regelung entschieden haben, müssen DAC 9 im gleichen Zeitrahmen umsetzen.


Fazit: Ein Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit in der EU

Mit DAC 9 wird die EU ihrer Rolle als Vorreiterin bei der Umsetzung internationaler Steuerstandards gerecht. Unternehmen sollten die neuen Meldepflichten und Abläufe frühzeitig prüfen und organisatorisch vorbereiten. Besonders relevant wird die Frage, welches Konzerngesellschaft künftig die zentrale Meldung abgeben wird – und wie sich der Informationsaustausch zwischen den verbundenen Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU gestalten lässt.


📌 Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 14.04.2025


Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Unternehmensgruppe betroffen ist oder wie Sie sich optimal auf die neuen Anforderungen vorbereiten, sprechen Sie uns gerne an.

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