Das Wachstumschancengesetz in Deutschland bringt eine Reihe von steuerlichen Änderungen und Erleichterungen mit sich, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und Unternehmen sowie Privatpersonen steuerlich zu entlasten. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- Investitionsanreize und Abschreibungsmöglichkeiten:
- Für Unternehmen werden erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten eingeführt, um Investitionen zu fördern. Dies wurde bereits in der letzten Newsletterausgabe thematisiert.
- Erweiterung des Verlustvortrags:
- Die Regeln zum Verlustvortrag werden temporär verbessert (2024-2027). Verluste über 1 Million Euro (bzw. 2 Millionen Euro für Ehegatten) können nun bis zu 70% des Gesamteinkommens verrechnet werden.
- Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für Buchführungspflicht:
- Die Grenzen für eine vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden von 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn auf 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn erhöht.
- Abschaffung der Fünftelregelung:
- Die bisherige steuerliche Vergünstigung für außergewöhnliche Einkünfte (z.B. Abfindungen) wird 2025 abgeschafft. Dies kann zu einer höheren Steuerlast bei solchen Einkünften führen.
- Neue Pauschale für Lkw-Fahrer:
- Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, erhalten ab dem 1.1.2024 eine zusätzliche Pauschale von 9 Euro pro Nacht, zusätzlich zur Verpflegungspauschale.
- Verlangsamte Besteuerung von Renten:
- Die vollständige Besteuerung von Altersrenten wird von 2040 auf 2058 verschoben. Der Besteuerungsanteil für Renten steigt jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte.
- Änderungen beim Altersentlastungsbetrag:
- Der Besteuerungsanteil für zusätzliche Einkünfte neben der Rente (z.B. aus Vermietung) steigt langsamer und erhöht sich jährlich um nur 0,4%.
- Degressive Abschreibung für Wohngebäude:
- Für Wohngebäude, deren Baubeginn zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029 liegt, wird eine degressive Abschreibung von 5% eingeführt.
- Anhebung der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften:
- Die Freigrenze für steuerfreie private Veräußerungsgewinne wird ab 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
Diese Maßnahmen sollen insgesamt zu einer Entlastung von etwa 3,2 Milliarden Euro führen und damit die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort verbessern. Sie betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in unterschiedlichen Bereichen.