Datenaustausch zur privaten Krankenversicherung ab 2026: Papierweg entfällt

Ab 1. Januar 2026 wird der Datenaustausch für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung vollständig digitalisiert. Ziel ist die Entlastung von Arbeitgebern, Steuerverwaltung und Versicherten im Lohnsteuerabzugsverfahren.


Was ändert sich?

Bis einschließlich 2025 mussten privat Versicherte ihrem Arbeitgeber Papierbescheinigungen über die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorlegen.
Ab 2026 entfällt dies vollständig.

  • Beitragsdaten werden automatisch über ELStAM bereitgestellt
  • Keine Bescheinigungspflicht mehr für Arbeitnehmer
  • Direkte Datenübermittlung durch die PKV-Unternehmen an das BZSt

Neuer Datenfluss im Überblick

  1. PKV-Unternehmen übermitteln Beiträge
    Bis 20. November eines Jahres melden die privaten Kranken- und Pflegeversicherer die Beitragshöhen für das Folgejahr elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  2. BZSt verarbeitet die Daten
    Es bildet daraus die jeweiligen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
  3. Arbeitgeber ruft Daten ab
    Im Rahmen der ELStAM-Abrufe stehen die Daten dem Arbeitgeber automatisiert zur Verfügung.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

  • keine Abgabe von Papierbescheinigungen mehr nötig
  • Arbeitgeber erhält alle relevanten Daten automatisch
  • geringerer Verwaltungs- und Korrekturaufwand

Hintergrund

Das System der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird damit um ein zentrales Element erweitert. Neben Steuerklassen und Freibeträgen werden künftig auch PKV- und Pflegeversicherungsbeiträge digital bereitgestellt. Das vereinfacht insbesondere den monatlichen Lohnsteuerabzug und reduziert Fehlerquellen.


Quelle: BMF, Mitteilung vom 08.12.2025