DBA: Änderung des Steuerabkommens mit Litauen

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Litauen wollen sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6817). Ziel sei es, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.05.2023