DBA mit Usbekistan

Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 mit Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5172) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/5403) angenommen. Mit dem Protokoll wurde das Abkommen um den steuerlichen Informationsaustausch zwischen beiden Vertragsstaaten erweitert.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.07.2015