DBA: Steuervertrag mit den Niederlanden

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. März 2021 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 geänderten Fassung. Das teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/30235) mit.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.06.2021