Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 31. März 2015

Das BMF hat Zweifelsfragen bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, insbesondere von Grenzgängern Künstlern und Sportlern und aus öffentlichen Kassen (Artikel 13, 13 b und 14 DBA-Frankreich) geklärt.

Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :001 vom 28.12.2021