Deutscher Bundestag erhöht Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Der Bundestag hat am 29. November 2018 den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttolohns angehoben. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, der FDP und der Linken bei Enthaltung der Grünen wurde ein Gesetzentwurf zur fünften Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (19/5464, 19/6013) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (19/6148) verabschiedet. Zudem hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (19/6149) vorgelegt.

Bessere Pflegeversorgung soll finanziert werden

Der Beitrag steigt von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttolohns auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent). Mit den zusätzlichen Einnahmen sollen die bereits ausgeweiteten Leistungen in der Pflege sowie die künftigen Kosten für eine verbesserte Pflegeversorgung finanziert werden, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Die Beitragssatzanhebung soll Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen. Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.

Entschließungsantrag der FDP abgelehnt

Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP (19/6165) ab.

Darin werben die Liberalen für den sogenannten Pflege-Bahr (private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung) und befürworten die Möglichkeit der steuerlichen Förderung für Pflegezusatzversicherungen unabhängig vom Pflege-Bahr.

Antrag der Linken abgelehnt

Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion mit der Forderung, Pflege solidarisch zu organisieren und Beitragserhöhungen zu stoppen (19/5525). Bei Enthaltung der AfD stimmten die übrigen Fraktionen gegen die Initiative. Darin hatte die Fraktion verlangt, die Pflegeversicherung auf eine nachhaltige und gerechte Finanzierungsgrundlage zu stellen und auf diese Weise weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Dazu sollte die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 aufgehoben werden.

Zudem sollten Kapitaleinkünfte zum 1. Januar 2020 in die Beitragsbemessung einbezogen werden. Auch sei bundeseinheitlich die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege zu sichern.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.11.2018