Deutschland muss Erbschaftsteuerbestimmungen ändern

Deutschland muss Erbschaftsteuerbestimmungen ändern

Aufgaben der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission ist ein überstaatliches Organ der Europäischen Union (EU). In deren politischem System nimmt sie Aufgaben der Exekutive wahr, hat aber auch noch weitere Funktionen, insbesondere besitzt sie das alleinige Initiativrecht für die EU-Rechtsetzung. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben.

Rechtsverletzung durch den deutschen Staat

In dieser Eigenschaft hat die Europäische Kommission Deutschland förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, weil damit Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was wiederum einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstellt. Diese Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, was den zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens darstellt. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.

Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens

Nach deutschem Recht wird in Deutschland ansässigen Deutschen bei der Erbschaftsteuer je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR gewährt. Der Freibetrag beträgt jedoch nur 2.000 EUR, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Dies gilt im Fall der Schenkungsteuer entsprechend. Nach Ansicht der EU-Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Dieser Grundsatz ist in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelegt. Die Kommission macht geltend, dass derartige Bestimmungen im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten könnten, in Deutschland zu investieren. Die Reaktion des deutschen Staates bleibt nun abzuwarten.