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Deutschland und Türkei unterzeichnen DBA

Deutschland und Türkei unterzeichnen DBA

Neues DBA Deutschland und Türkei

Die Bundesregierung hatte vor 2 Jahren das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Türkei zum Ablauf des Jahres 2010 gekündigt. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums war das bisherige Abkommen veraltet und unausgewogen. Ziel war der Abschluss einer modernen, am Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) orientierten Fassung. Am 19.9.2011 ist es zum Abschluss eines neuen DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern gekommen, das rückwirkend mit Beginn des Jahres 2011 angewendet werden soll.

Einzelheiten der Anpassungen im DBA

– Senkung der Quellensteuersätze auf Dividenden von 20 % auf 15 % (bzw. von 15 % auf 5 % für Gesellschaften – außer Personengesellschaften – mit mindestens 25 % der Anteile) sowie auf Zinsen von 15 % auf 10 %. – Begrenztes Besteuerungsrecht des Quellenstaats im Fall von Rentenzahlungen (z. B. bei gesetzlicher Rentenversicherung und Überschreiten von 10.000 EUR nach Rentenfreibetrag). – Wegfall der Anrechnung fiktiver (nicht gezahlter) türkischer Quellensteuer (frühere Art der „Entwicklungshilfe“, die für einige Länder im DBA vorgesehen war). – Zugunsten Deutschlands wurde eine sogenannte Umschwenkklausel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode eingeführt. – Der steuerliche Informationsaustausch soll entsprechend des OECD-Standards erweitert werden.

Deutschland und Schweiz unterzeichnen Steuerabkommen

Deutschland und Schweiz unterzeichnen Steuerabkommen

Kernaussage

Die Finanzminister der Länder Deutschland und Schweiz haben am 21.9.2011 ein Abkommen zur Regelung der offenen Fragen zur Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz unterzeichnet. Für die Zukunft wird mittels einer Abgeltungssteuer eine Gleichbehandlung für die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen sichergestellt, unabhängig davon, ob diese in der Schweiz oder in Deutschland erzielt wurden. Flankierend dazu kommt ein erweiterter Auskunftsaustausch, der ein erhebliches Entdeckungsrisiko für potentielles neues Schwarzgeld in der Schweiz schafft.

Eckpunkte des Steuerabkommens

– Bei Schweizer Banken angelegtes unversteuertes Altvermögen deutscher Anleger soll mit einer Einmalabgabe von 19-34 % des Vermögensbestandes abgegolten werden (anonyme Regulierung der Vergangenheit, sogenannte Standardvariante). Wer dies nicht möchte, muss seine Konten bzw. Depots in der Schweiz zwingend schließen. – Für die Zukunft sollen Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne mit einer jährlichen Abgeltungsteuer von 26,375 % belegt werden. D. h. Zinsen, Dividenden, sonstige Einkünfte und Veräußerungsgewinne werden pauschal und anonym besteuert und abgeführt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Dauer der Kundenbeziehung sowie dem Anfangs- und Endbetrag des Kapitalbestandes. Die Zahlung soll auch in Deutschland in strafrechtlicher Hinsicht abgeltende Wirkung haben. Dies gilt nicht, wenn vor der Unterzeichnung des Abkommens Anhaltspunkte zur Einleitung eines Strafverfahrens vorlagen oder die Vermögenswerte aus Verbrechen herrühren. – Bis zur Umsetzung des Abkommens soll für deutsche Steuerpflichtige mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz weiterhin eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich sein. – Deutschland kann bei plausiblem Anlass zahlenmäßig beschränkte Auskunftsgesuche (750-999 in den ersten 2 Jahren) stellen. Sog. fishing expeditions bleiben indes ausgeschlossen. – Der gegenseitige Marktzutritt für Finanzinstitute soll erleichtert werden.

Konsequenz

Mit dem Steuerabkommen wird ein jahrelanger Streit zwischen Deutschland und der Schweiz beigelegt. Bei dem „steuerpolitischen Meilenstein“ handelt es sich um eine Kompromisslösung, mit der beide Länder leben können. Ermöglicht wird dadurch die Besteuerung der in der Schweiz angelegten Vermögenswerte von deutschen Steuerpflichtigen. Gleichzeitig wird weiterhin die Privatsphäre der Anleger gewahrt. Das Abkommen muss noch von beiden Staatsparlamenten genehmigt werden und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Deutschland muss Erbschaftsteuerbestimmungen ändern

Deutschland muss Erbschaftsteuerbestimmungen ändern

Aufgaben der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission ist ein überstaatliches Organ der Europäischen Union (EU). In deren politischem System nimmt sie Aufgaben der Exekutive wahr, hat aber auch noch weitere Funktionen, insbesondere besitzt sie das alleinige Initiativrecht für die EU-Rechtsetzung. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben.

Rechtsverletzung durch den deutschen Staat

In dieser Eigenschaft hat die Europäische Kommission Deutschland förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, weil damit Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was wiederum einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstellt. Diese Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, was den zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens darstellt. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.

Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens

Nach deutschem Recht wird in Deutschland ansässigen Deutschen bei der Erbschaftsteuer je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR gewährt. Der Freibetrag beträgt jedoch nur 2.000 EUR, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Dies gilt im Fall der Schenkungsteuer entsprechend. Nach Ansicht der EU-Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Dieser Grundsatz ist in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelegt. Die Kommission macht geltend, dass derartige Bestimmungen im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten könnten, in Deutschland zu investieren. Die Reaktion des deutschen Staates bleibt nun abzuwarten.