Dezemberhilfe im Kreditzweitmarktförderungsgesetz steuerfrei

Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz, das ursprünglich Teil des Wachstumschancengesetzes war, wurde durch die Ampel-Koalition im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erweitert und modifiziert. Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen sind:

  1. Steuerfreiheit der Dezemberhilfe 2022: Die Besteuerung der Dezemberhilfe, die im Dezember 2022 als Ausgleich für hohe Energiepreise eingeführt wurde, soll gestrichen werden. Dies entspricht einer Forderung der Unionsfraktion.
  2. Anpassungen an das MoPeG: Das Gesetz sieht vor, die Abgabenordnung und andere Gesetze an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) anzupassen.
  3. Änderungen bei der Zinsschranke: Im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Körperschaftsteuergesetz (KStG) sind Änderungen vorgesehen, die sich auf die Zinsschranke beziehen. Diese Anpassungen sollen den Vorgaben der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie entsprechen. Es wird eine Klärung des Begriffs „Nettozinsaufwendungen“ vorgenommen und festgelegt, dass ein EBITDA-Vortrag nur entsteht, wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge übersteigen.
  4. Erwartete Steuermehreinnahmen: Durch die steuerlichen Änderungen im Bereich der Zinsschranke erwartet die Ampel-Koalition jährliche Mehreinnahmen von etwa 130 Millionen Euro.
  5. Verschiebung des Datenaustausches: Der Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern soll um zwei Jahre verschoben werden, von 2024 auf 2026.
  6. Änderung der Vorsorgepauschale: Im Lohnsteuerabzugsverfahren sollen Beitragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung für Kinder berücksichtigt werden, was zu Mehreinnahmen von 250 Millionen Euro pro Jahr führen soll.
  7. Weitere Änderungen: Das Gesetz umfasst auch Änderungen des Pfandbriefgesetzes, des DG-Bank-Umwandlungsgesetzes sowie Erleichterungen für Kreditdienstleistungsinstitute.
  8. Abstimmungsergebnis: Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, während die AfD-Fraktion dagegen stimmte.

Diese Änderungen zeigen, dass die Regierungskoalition auf aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen reagiert und gleichzeitig versucht, das Steuersystem an europäische Vorgaben anzupassen und zu modernisieren.