Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt

Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO) in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sog. Auslandsberührung.
Sie regelt, welches nationale Erbrecht auf einen solchen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist und welches Gericht oder welche sonstige Stelle in diesen Fällen zuständig ist. Zudem führt sie ein Europäisches Nachlasszeugnis ein.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu diesem Thema einenInformationsflyer herausgegeben, aus dem sich die weiteren Einzelheiten ergeben.

Quelle: BMJV, Pressemitteilung vom 14.08.2015