Die gesetzliche Mindestdividende: Ein Überblick

Die Dividenden-Ankündigung von Bayer hat das Thema „gesetzliche Mindestdividende“ in den Fokus gerückt. Obwohl es im Aktiengesetz (AktG) keine explizite Mindestdividende gibt, bietet §254 AktG Aktionären die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Dividende zu verlangen.

Was ist eine Dividende?

Eine Dividende ist ein Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Höhe der Dividende ist abhängig vom Gewinn des Unternehmens und der Entscheidung der Hauptversammlung.

Die „Mindestdividende“ im AktG

Das Aktiengesetz sieht keine feste Mindestdividende vor. Jedoch kann §254 AktG als Grundlage für eine indirekte Mindestdividende interpretiert werden. Dieser Paragraph ermöglicht es Minderheitsaktionären, eine Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung zu verlangen, um über die Ausschüttung eines höheren Bilanzgewinns zu entscheiden.

Berechnung der Mindestdividende

Aus §254 AktG lässt sich eine Mindestdividende von „mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen“ ableiten. Bei einem Grundkapitalanteil von 1,00 Euro je Aktie entspricht dies einer Dividende von 0,04 Euro.

Relevanz für Bayer

Die angekündigte Mindestdividende von Bayer von 0,11 Euro je Aktie liegt über der aus §254 AktG abgeleiteten Mindestdividende von 0,04 Euro. Der Konzern begründet die Kürzung der Dividende mit Engpässen beim Free Cashflow und dem Plan, Schulden abzubauen.

Zusammenfassend

Die „gesetzliche Mindestdividende“ ist ein komplexes Thema mit folgenden Punkten:

  • Das AktG definiert keine feste Mindestdividende.
  • §254 AktG ermöglicht es Aktionären, eine höhere Dividende zu fordern.
  • Die Höhe der Mindestdividende kann aus §254 AktG abgeleitet werden.
  • Die Dividendenpolitik hängt von der finanziellen Leistung, gesetzlichen Bestimmungen und der Entscheidung der Aktionäre ab.