Die neue Grundsteuerreform: Was Sie wissen müssen

Einleitung

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen lediglich als Orientierungshilfen dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Im Einzelfall sollten Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Ablauf des Verfahrens

Nach Eingang Ihrer Erklärung stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert zum 01.01.2022 fest. Dieser Wert wird ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer verwendet. Bis Ende 2024 gilt noch der Einheitswert. Der Berliner Hebesatz von 810 % verliert Ende 2024 seine Gültigkeit. Ein neuer Hebesatz wird 2024 festgelegt. Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag enthalten lediglich Bemessungsgrundlagen. Ihre endgültige Steuer und die Fälligkeit ergeben sich aus dem Grundsteuerbescheid.

Auswirkungen der Neuregelung

Der genaue Betrag der neuen Grundsteuer kann noch nicht berechnet werden. Erst nach der Neubewertung der meisten Berliner Grundstücke wird ein neuer Hebesatz festgelegt.

Weitere Informationen

Weitere Details zur Grundsteuer finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. Für spezifische Fragen steht der Steuerchatbot zur Verfügung.

Wichtige Änderungen ab 2022

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz werden alle Grundstücke zum 01.01.2022 neu bewertet. Das Verfahren bleibt dreistufig: Ermittlung des Grundsteuerwerts, Feststellung des Steuermessbetrags und Festsetzung der Grundsteuer.

Ihre Verpflichtungen

Eigentümer müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Einreichung erfolgt elektronisch über ELSTER bis zum 31.10.2022.

Unterstützung

Nur bestimmte Berufsgruppen dürfen steuerliche Beratung anbieten und Erklärungen erstellen. Hausverwaltungen können ebenfalls unterstützend tätig werden.

Weitere Informationen finden Sie auf ELSTER und Grundsteuerreform.


Falls Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.