Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 – Was Sie wissen müssen

Zum 1. Januar 2025 treten zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen betreffen. Hier ein Überblick der wichtigsten Änderungen:

1. Höherer Grundfreibetrag und Ausgleich der kalten Progression

  • Grundfreibetrag 2025: Anhebung um 312 Euro auf 12.096 Euro.
  • Kinderfreibetrag: Erhöhung um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil.
  • Kindergeld: Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat.
  • Progressionsausgleich: Die Tarifeckwerte (außer für die „Reichensteuer“) werden um 2,6 % nach rechts verschoben, um die Inflation auszugleichen.

Übersicht der Freibeträge:

JahrGrundfreibetragKinderfreibetrag pro ElternteilKindergeld (monatlich)
202411.784 €3.306 €250 €
202512.096 €3.336 €255 €
202612.348 €3.414 €k. A.

2. Solidaritätszuschlag – Anhebung der Freigrenzen

  • Neue Freigrenze ab 2025: 39.900 Euro (bisher 36.260 Euro).
  • 2026: Erhöhung auf 40.700 Euro.
    Damit wird der Soli für noch mehr Menschen entfallen oder nur reduziert erhoben.

3. Kinderbetreuungskosten – Höherer Abzugsbetrag

  • Ab 2025 können 80 % der Kinderbetreuungskosten (statt bisher 66 %) bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro je Kind (statt 4.000 Euro) als Sonderausgaben abgezogen werden.

4. Photovoltaikanlagen – Steuerfreie Förderung

  • Ab 2025 wird die Bruttoleistung für steuerfreie Photovoltaikanlagen auf 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit vereinheitlicht.
  • Freigrenze, keine Freibetragsregelung – das bedeutet: Überschreitungen der 30 kW führen zur vollen Steuerpflicht.

5. Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten – Vereinfachungsregelung

  • Bonusleistungen der Krankenkassen bis zu 150 Euro pro Jahr und Person bleiben steuerfrei und mindern den Sonderausgabenabzug nicht. Diese Regelung wird dauerhaft gesetzlich verankert.

6. Wohngemeinnützigkeit – Vergünstigte Vermietung

  • Die vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen wird ab 2025 steuerlich begünstigt und als gemeinnützige Zweckverwirklichung anerkannt.

7. Erbschaftsteuer – Höherer Pauschbetrag für Erbfallkosten

  • Der Pauschbetrag für Erbfallkosten steigt von 10.300 Euro auf 15.000 Euro.

8. Biersteuer – Erleichterung für Hobbybrauer

  • Haus- und Hobbybrauer dürfen ab 2025 bis zu 5 hl steuerfrei brauen (bisher 2 hl).

9. Grundsteuer – Reform tritt in Kraft

  • Ab 2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen Grundsteuermodell.
  • Gemeinden können Hebesätze flexibel anpassen und für baureife Grundstücke höhere Sätze festlegen.

10. Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) werden Pflicht

  • Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
  • Übergangsregelung: Bis Ende 2026 können Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen versenden (bis 2027 für Kleinunternehmer mit bis zu 800.000 € Umsatz).

11. Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

  • Ab 2025 verkürzen sich die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre.

12. Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen

  • Uneingeschränkte Verlustverrechnung: Die bisherige Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen wird abgeschafft.

13. Abschaffung des Soli für Kraftstoffe zur Weiterleitung

  • Kraftstoffe, die nicht selbst verbraucht, sondern weitergeleitet werden, sind ab 2025 von der Umsatzsteuer vergütungsfähig.

Bleiben Sie informiert und prüfen Sie, welche Änderungen für Sie relevant sind!

👉 Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.