Zum 1. Januar 2025 treten zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen betreffen. Hier ein Überblick der wichtigsten Änderungen:
1. Höherer Grundfreibetrag und Ausgleich der kalten Progression
- Grundfreibetrag 2025: Anhebung um 312 Euro auf 12.096 Euro.
- Kinderfreibetrag: Erhöhung um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil.
- Kindergeld: Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat.
- Progressionsausgleich: Die Tarifeckwerte (außer für die „Reichensteuer“) werden um 2,6 % nach rechts verschoben, um die Inflation auszugleichen.
Übersicht der Freibeträge:
Jahr | Grundfreibetrag | Kinderfreibetrag pro Elternteil | Kindergeld (monatlich) |
---|---|---|---|
2024 | 11.784 € | 3.306 € | 250 € |
2025 | 12.096 € | 3.336 € | 255 € |
2026 | 12.348 € | 3.414 € | k. A. |
2. Solidaritätszuschlag – Anhebung der Freigrenzen
- Neue Freigrenze ab 2025: 39.900 Euro (bisher 36.260 Euro).
- 2026: Erhöhung auf 40.700 Euro.
Damit wird der Soli für noch mehr Menschen entfallen oder nur reduziert erhoben.
3. Kinderbetreuungskosten – Höherer Abzugsbetrag
- Ab 2025 können 80 % der Kinderbetreuungskosten (statt bisher 66 %) bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro je Kind (statt 4.000 Euro) als Sonderausgaben abgezogen werden.
4. Photovoltaikanlagen – Steuerfreie Förderung
- Ab 2025 wird die Bruttoleistung für steuerfreie Photovoltaikanlagen auf 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit vereinheitlicht.
- Freigrenze, keine Freibetragsregelung – das bedeutet: Überschreitungen der 30 kW führen zur vollen Steuerpflicht.
5. Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten – Vereinfachungsregelung
- Bonusleistungen der Krankenkassen bis zu 150 Euro pro Jahr und Person bleiben steuerfrei und mindern den Sonderausgabenabzug nicht. Diese Regelung wird dauerhaft gesetzlich verankert.
6. Wohngemeinnützigkeit – Vergünstigte Vermietung
- Die vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen wird ab 2025 steuerlich begünstigt und als gemeinnützige Zweckverwirklichung anerkannt.
7. Erbschaftsteuer – Höherer Pauschbetrag für Erbfallkosten
- Der Pauschbetrag für Erbfallkosten steigt von 10.300 Euro auf 15.000 Euro.
8. Biersteuer – Erleichterung für Hobbybrauer
- Haus- und Hobbybrauer dürfen ab 2025 bis zu 5 hl steuerfrei brauen (bisher 2 hl).
9. Grundsteuer – Reform tritt in Kraft
- Ab 2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen Grundsteuermodell.
- Gemeinden können Hebesätze flexibel anpassen und für baureife Grundstücke höhere Sätze festlegen.
10. Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) werden Pflicht
- Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Übergangsregelung: Bis Ende 2026 können Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen versenden (bis 2027 für Kleinunternehmer mit bis zu 800.000 € Umsatz).
11. Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
- Ab 2025 verkürzen sich die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre.
12. Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen
- Uneingeschränkte Verlustverrechnung: Die bisherige Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen wird abgeschafft.
13. Abschaffung des Soli für Kraftstoffe zur Weiterleitung
- Kraftstoffe, die nicht selbst verbraucht, sondern weitergeleitet werden, sind ab 2025 von der Umsatzsteuer vergütungsfähig.
Bleiben Sie informiert und prüfen Sie, welche Änderungen für Sie relevant sind!
👉 Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.