Diese Abschreibungsmöglichkeiten kommen 2024 hinzu

Das Jahr 2024 markiert einen Wendepunkt für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen in Deutschland. Mit dem neuen Wachstumschancengesetz werden steuerliche Investitionsanreize eingeführt, die nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken, sondern auch zu signifikanten Entlastungen für die Wirtschaft beitragen sollen. Insgesamt wird mit Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro gerechnet. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Lassen Sie uns einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen werfen.

Degressive Abschreibung: Mehr Spielraum in den ersten Jahren

Eine der signifikantesten Änderungen betrifft die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Ab dem 1. April 2024 bis zum Ende des Jahres können Selbstständige und Freiberufler Wirtschaftsgüter, die in diesem Zeitraum angeschafft werden, degressiv abschreiben. Das bedeutet, dass in den ersten Jahren nach der Anschaffung größere Anteile abgeschrieben werden können, was zu einer früheren Steuerersparnis führt. Die Höhe der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) beträgt dabei das Doppelte der linearen AfA, jedoch maximal 20%. Diese Regelung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Liquidität in den ersten Jahren nach einer Investition zu verbessern.

Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Anpassung der Sonderabschreibung nach § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese Regelung richtet sich an Unternehmen mit einem Gewinn von maximal 200.000 Euro im Jahr, das der Investition vorangeht. Ab 2024 können für neu angeschaffte Wirtschaftsgüter Sonder-AfAs in Höhe von 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden – eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen 20%. Diese Sonder-AfA kann beliebig auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden vier Jahre verteilt werden, was eine flexible Steuerplanung ermöglicht.

Änderungen bei Geschäftsgeschenken

Auch im Bereich der Geschäftsgeschenke gibt es Neuerungen. Bisher durften Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner den Gewinn nicht mindern, wenn die Kosten pro Geschenk und Empfänger im Wirtschaftsjahr 35 Euro überstiegen. Um der Inflation Rechnung zu tragen, wird dieser Betrag ab 2024 auf 50 Euro angehoben. Diese Anpassung erleichtert es Unternehmen, ihre Wertschätzung gegenüber Geschäftspartnern auszudrücken, ohne dabei steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Geldwerter Vorteil für E-Autos wird angepasst

Für Arbeitnehmer, die ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug als Firmenwagen nutzen, gibt es ebenfalls Änderungen. Bisher musste für die private Nutzung eines solchen Fahrzeugs nur 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert werden, sofern der Bruttolistenpreis maximal 60.000 Euro betrug. Ab 2024 wird diese Förderung auf Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro ausgeweitet. Diese Anpassung gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2024 angeschafft werden.

Fazit

Das Wachstumschancengesetz bringt eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen und Anreizen, die insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und kleine bis mittelständische Unternehmen von Bedeutung sind. Die neuen Regelungen zur degressiven Abschreibung und Sonder-AfA bieten attraktive Möglichkeiten, Investitionen steuerlich vorteilhaft zu gestalten. Gleichzeitig sorgen die Anpassungen im Bereich der Geschäftsgeschenke und der geldwerte Vorteil für E-Autos für weitere Erleichterungen. Es lohnt sich, diese Änderungen im Blick zu behalten und bei der Steuerplanung für 2024 zu berücksichtigen.